aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 23.11.2021 gilt mit Wirkung vom 24.11.2021 für unsere Massagedienstleistung die 2-G-Regel.
Demnach dürfen wir unsere Massagedienstleistungen bis auf Weiteres nur noch unseren Kunden anbieten, wenn diese den erforderlichen „Nachweis einer vollständigen Impfung“ oder „Nachweis der Genesung“ mitsamt ihres Personalausweises bei uns vorweisen können. Bitte bringen Sie die erforderlichen Nachweise zu Ihrem Massagetermin mit; diese müssen vor der Behandlung vorgelegt werden. Unsere Mitarbeiter sind gehalten den entsprechenden Nachweis abzufotografieren und auf Verlangen der prüfenden Behörde nachzuweisen.
Ohne diese Nachweise dürfen wir Sie nicht behandeln.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, sind aber an die behördlichen Anweisungen gebunden.
Sollten Sie über keinerlei Nachweise verfügungen und bereits einen Termin bei uns gebucht haben, bitten wir Sie freundlich, diesen Termin abzusagen, damit ein anderen Kunde diesen Termin dann wahrnehmen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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